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Unified Communications rechtssicher

   
     

Während Unternehmen gegenwärtig mit vielen technischen Sicherheitsmassnahmen für den Schutz des Daten- und Sprachverkehrs ausgestattet sind, wird das Zusammenspiel mit organisatorischen und rechtlichen Aspekten allzu oft unterbewertet.

Rechtliche Aspekte zur Überwachung — Sowohl das schweizerische Obligationenrecht als auch das schweizerische Datenschutzgesetz beinhalten verschiedene Bestimmungen in Bezug auf den Schutz von persönlicher Integrität und der Persönlichkeit, welche der Arbeitgeber einzuhalten hat.  Die generelle Frage, welche sich im Bezug auf die rechtlichen Aspekte beim Einsatz einer Unified Communications – Lösung stellt, ist die Grenze zwischen Transparenz schaffen und Kontrolle ausüben.

  • Dürfen Kommunikationslösungen für die Überwachung von Mitarbeitenden genutzt werden?
  • Wann sind Präsenz-Informationen (verfügbar, abwesend, etc.) als schützenswerte Personendaten einzustufen?
  • Dürfen Mitarbeitende sich weigern sich bei Unified Communications aktiv zu betätigen?

Wer Antworten auf diese wichtigen Fragen sucht, ist bei CASSARiUS Confidence an der richtigen Adresse. Unsere Security Consultants klären kompetent und rechtssicher über die relativ neue Problematik auf.

 

 
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